Terms and Conditions
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotels für den Gast.
Alternative Bestimmungen, einschließlich jener in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder Kunden, finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.
II. Vertragsabschluss
Ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend: „Vertrag“) kommt zustande, wenn eine Buchungsanfrage des Gastes durch eine Buchungsbestätigung des Hotels beantwortet wird.
Die Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Übernimmt ein Dritter die Buchung für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber als Kunde gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. Unabhängig davon ist jeder Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die Unter- oder Weitervermietung von Zimmern sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast reservierten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Anreise des Gastes drei Monate und erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz oder lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss, behält sich das Hotel das Recht vor, den vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, der der Erhöhung der zu zahlenden Umsatzsteuer oder der lokalen Steuern und Abgaben entspricht.
Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, die Preise zu ändern, wenn der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen der Anzahl der reservierten Zimmer, der benötigten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Gastes wünscht und das Hotel diesen Änderungen zustimmt.
Hotelrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Während des Aufenthalts des Gastes im Hotel hat das Hotel zudem das Recht, jederzeit die Begleichung bisheriger Auslagen des Gastes durch Ausstellung einer Zwischenrechnung zu verlangen, die eine unverzügliche Erledigung erfordert.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Gast zu verlangen.
Bei einer Reservierung von mehr als 3 Nächten ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich, bei Aufenthalten von zwei Nächten 50 % und bei Aufenthalten von einer Nacht 100 %. Die Höhe der Vorauszahlung und der Fälligkeitstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
IV. Rücktritt (Stornierung) des Gastes vom Vertrag, Stornierung
Das Hotel räumt dem Gast das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies regelt sich nach folgenden Bestimmungen:
a) Für den Fall, dass der Gast die Reservierung storniert, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, dem Gast statt einer konkret berechneten Schadensersatzforderung eine Stornierungspauschale in Rechnung zu stellen. Die Stornierungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension und 60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpension. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden geringer ist als die geforderte Pauschale.
c) Sofern das Hotel den konkreten Schaden geltend macht, darf die maximale Entschädigung den vertraglich vereinbarten Preis der vom Hotel zu erbringenden Leistungen, abzüglich des Wertes der vom Hotel eingesparten Aufwendungen sowie des Betrags, den das Hotel durch eine anderweitige Verwendung der Hotelleistungen erzielt, nicht überschreiten.
Die vorstehenden Entschädigungsregelungen gelten auch, wenn der Gast das reservierte Zimmer oder die reservierten Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel nicht in Anspruch nimmt (No-Show).
Das Hotel hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es dem Gast im Vertrag ein Recht eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Entschädigungsfolgen vom Vertrag zurückzutreten (kostenfreie Stornierung). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
V. Rücktritt (Stornierung) durch das Hotel
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach IV. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel seinerseits berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich reservierten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht verzichtet.
Das Hotel ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß III. 6 nicht innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist geleistet wird.
Des Weiteren ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Identität des Gastes, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß II. 3 vorliegt;
die in VI. 3 genannten Umstände eingetreten sind;
das Hotel Kenntnis davon erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringt und dadurch die Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
der Gast einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder seine Zahlungen einstellt;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgewiesen wird.
Das Hotel hat den Gast unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
Der Gast sollte reservierte Zimmer am vereinbarten Anreisetag bis spätestens 22:00 Uhr in Anspruch nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel nach 22:00 Uhr das Recht, das Zimmer anderweitig zu vergeben; der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr den Late-Checkout-Tarif berechnen; ab 14:00 Uhr werden 100 % des vollen aktuellen Logispreises fällig. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei unverzüglicher Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel und für vom Hotel übernommene vertragliche Garantien.
Für alle anderen Schäden, die nicht von VII. 2 erfasst werden und die durch leichte Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet das Hotel nur, wenn diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, welche den Vertragszweck gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Schadensersatzansprüchen des Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Für in das Hotel eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 500,00 €. Das Hotel empfiehlt, solche Gegenstände im Hotelsafe aufzubewahren. Die Schadensersatzansprüche des Gastes erlöschen, wenn er dem Hotel den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnerlangung anzeigt.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, auch wenn ein Entgelt hierfür entrichtet wird. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Hotel nicht, es sei denn, das Hotel, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall muss der Schadensersatzanspruch spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben; dies gilt auch für Fundsachen auf Anfrage des Gastes. Nach einer Aufbewahrungsfrist von mindestens einem Monat ist das Hotel berechtigt, diese Gegenstände gegen eine angemessene Gebühr an das örtliche Fundbüro zu übergeben.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Gast Kenntnis von dem Schadensereignis erlangt hat, oder, unabhängig von dieser Kenntnis, spätestens nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des genannten Ereignisses. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Die Zahlung hat an dieser Adresse zu erfolgen.
Es wird vereinbart, dass rechtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor dem Kommunalgericht in Zadar (Municipal Court in Zadar) verhandelt werden. Alternativ zur vorstehenden Bestimmung können Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Kroatien unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IX. Erklärung zur Nutzung von WSPay – Online-Zahlung
VISUS ZADAR D.O.O., Krešimirova obala 96, 23000 Zadar, Kroatien, OIB (Steuernummer): HR07295305226, Hotel Delfin (Verkaufsstelle) nutzt WSPay für Online-Zahlungen.
WSPay ist ein sicheres System für Online-Zahlungen, Echtzeit-Zahlungen, Kredit- und Debitkarten sowie andere Zahlungsmethoden. WSPay bietet dem Kunden und dem Händler eine sichere Erfassung und Übertragung der eingegebenen Kartendaten, was durch das PCI-DSS-Zertifikat von WSPay bestätigt wird. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchste Sicherheitsstufen beim Schreiben und Übertragen von Daten.
Stand: Januar 2022
VISUS ZADAR D.O.O.
Krešimirova obala 96, 23000 Zadar, Kroatien
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Hotel Delfin
Krešimirova obala 96, 23000 Zadar, Kroatien
